Bebauungsplan Windpark Tribsees – Aufhebung

STADT LAND FLUSS hat das bauleitplanerische Verfahren zur Aufhebung des B.-Planes Nr. 3 der Stadt Tribsees durchgeführt.

Der am 17.02.1999 als Satzung beschlossene, rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 03 „Windfeld Tribsees-Süd“ der Stadt Tribsees sollte aufgehoben werden. Inhalt dessen ist ein Sondergebiet zur Windenergienutzung für 10 WEA mit einer Gesamtbauhöhe von 100 m. Die Planungen wurden unmittelbar nach In-Kraft-Treten des B-Plans vollständig umgesetzt.

Gründe für die Aufhebung waren im Wesentlichen die geordnete Weiterentwicklung des im Regionalen Raumordnungsprogramm Vorpommern 2010 bestätigten und ausgewiesenen Windeignungsgebiets. Die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans hätten einem bereits beantragten, auf Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes, des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes von den betreffenden Fachbehörden zu prüfenden Repowering der vorhandenen WEA entgegengestanden. Die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen im Außenbereich ist gem. § 35 Abs.1 Nr. 5 privilegiert und bedarf somit keines Bauleitplans.

Durch die Aufhebung entstanden keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen, da sich zunächst keine Änderung des Status Quo ergibt. Die Beurteilung der mit dem Repowering verbundenen Änderungen des Status Quo sind Gegenstand der oben genannten Fachbehörden. Das Repowering-Vorhaben bei dem der Ersatz von 10 vorhandenen WEA durch 6 WEA neuester Bauart geplant ist, wird für die naturschutzfachlichen Belange im BImSchG-Verfahren ebenfalls durch STADT LAND FLUSS betreut.

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